FÜHRERSCHEINKLASSEN

Klasse B

Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

ZugangsvoraussetzungenAusbildungPrüfung
Unterlagen

Mindestalter: 18 Jahre,

Begleitendes Fahren

Mindestalter: 17 Jahre

mindestens 1 Begleitperson,

-> die 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist,

-> 30 Jahre alt ist und

-> maximal 1 Punkt in Flensburg besitzt

Theorie:

12 Doppelstunden Grundwissen

2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff

Praxis:

Die Anzahl der Fahrstunden deiner Grundausbildung ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.

Sonderfahrten: á 45 Minuten

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden Nacht

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

Erste-Hilfe-Kurs

Sehtest

Biometrisches Passfoto

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Klasse BE

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Zugangsvoraussetzungen

Ausbildung

Prüfung

Unterlagen

Mindestalter: 18 Jahre,

17 Jahre beim begleitenden Fahren ( BF 17)

Vorbesitz: Klasse B

Praxis

Die Anzahl der Fahrstunden deiner Grundausbildung ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lern-fortschritt.

Sonderfahrten: á 45 Minuten

3 Fahrstunden Überland

1 Fahrstunde Autobahn

1 Fahrstunde Nacht

Praktische Prüfung

Erste-Hilfe-Kurs

Sehtest

Biometrisches Passfoto

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung