Klasse B/BF17/B197
Pkw und leichte Lkw
Mindestalter 17 Jahre
Technische Daten
Kraftwagen bis max.3,5t zG,
max. 8 Sitzplätze (ohne Fahrer)
Anhänger bis max. 750kg z.GM und Kombination max. 3,5t z.GM
Beinhaltet Klassen AM und L
Theoriekurs
12 Doppelstunden Grundwissen
2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff
Praxisausbildung
Übungsfahrten: á 45 Minuten
Die Anzahl der Fahrstunden deiner Grundausbildung ist abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten und deinem Lernfortschritt.
Sonderfahrten: á 45 Minuten
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden Nacht
Prüfungen
Theorie-/ und Praxisprüfung
Benötigte Unterlagen
Personalausweis/Aufenthaltstitel/Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung (9 UE)
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Biometrisches Passfoto
Begleitendes Fahren mit 17
Theorieprüfung: ab 3 Monate vor Erreichen des 17. Geburtstag
Praxisprüfung: ab 3 Monate vor Erreichen des 18. Geburtstages
Anforderungen an die Begleitperson bei BF 17
mind. 30 Jahre alt
mind. 5 Jahre Besitz der Fe-Klasse B
nicht mehr als 1 Punkt im Flensburger Fahreignungsregister
Was beinhaltet die Schlüsselzahl B197?
Die praktische Ausbildung findet auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe statt.
Die praktische Prüfung wird dann auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert.
Es müssen mindestens zehn Fahrstunden (á 45 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe genommen werden.
Nach den Schalterstunden folgt eine mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen mit dem Fahrlehrer.