B196

Klasse B196

Mindestalter 25 Jahre

mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Technische Daten

Schlüsselzahl B 196

Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm°

Motorleistung von max. 11 kW

Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.


Benötigte Unterlagen

Personalausweis/Aufenthaltstitel/Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

Vorhandener Führerschein

Biometrisches Passfoto


Prüfungen

keine


Ausbildung

4 Lektionen, Klassenspezifischer Zusatzstoff Fahrerlaubnisklasse A

Mindestens 10 Übungsstunden

Nach der Ausbildung erhält der Fahrschüler eine Bescheinigung. Nach Ausstellung der Bescheinigung hat dieser 1 Jahr Zeit, die Schlüsselzahl B196 auf seine Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde eintragen zu lassen.

Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren in Deutschland.