Klasse B196
Mindestalter 25 Jahre
mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Technische Daten
Schlüsselzahl B 196
Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm°
Motorleistung von max. 11 kW
Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis/Aufenthaltstitel/Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Vorhandener Führerschein
Biometrisches Passfoto
Prüfungen
keine
Ausbildung
4 Lektionen, Klassenspezifischer Zusatzstoff Fahrerlaubnisklasse A
Mindestens 10 Übungsstunden
Nach der Ausbildung erhält der Fahrschüler eine Bescheinigung. Nach Ausstellung der Bescheinigung hat dieser 1 Jahr Zeit, die Schlüsselzahl B196 auf seine Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde eintragen zu lassen.
Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Fahren in Deutschland.